Ganztagsförderung ab 2026: Chancen und Herausforderungen für Kommunen
Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder in Kraft (§ 24 Abs. 4 SGB VIII). Alle Kinder, die ab dann eingeschult werden, haben Anspruch auf eine Betreuung im Umfang von acht Stunden täglich an Werktagen – bis zum Übergang in die fünfte Klasse.
Dieser Anspruch kann sowohl in Ganztagsgrundschulen (inklusive offener Modelle) als auch durch Hortangebote z.B. über Kinder- und Jugendhilfeträger erfüllt werden. Damit entsteht eine neue Verantwortung auf kommunaler Ebene: Jugendämter und Schulträger müssen gemeinsam sicherstellen, dass genügend Plätze verfügbar sind und qualitativ hochwertige Angebote entstehen.
Die Rolle der Kommunen
Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der örtlichen Jugendämter. Sie tragen die Gesamtverantwortung und Planungsverantwortung für eine bedarfsgerechte Infrastruktur. Parallel sind die Kommunen als Schulträger gefordert: Sie kümmern sich um Gebäude, Ausstattung, Mensa, Betreuungspersonal und die Schulentwicklungsplanung.
Gerade im ländlichen Raum bedeutet das komplexe Abstimmungsprozesse: Kreisjugendämter müssen mit mehreren Gemeinden zusammenarbeiten, während in Großstädten die Zuständigkeiten oft innerhalb verschiedener Fachbereiche einer Verwaltung liegen.
Unterschiedliche Modelle
Je nach Bundesland sind verschiedene Umsetzungswege vorgesehen:
- Schulisches Modell: Ganztag findet in der Schule statt, häufig als offene Ganztagsschule (OGS), aber auch als teilgebundene oder gebundene Ganztagsschule.
- Jugendhilfemodell: Betreuung über Horte bzw. Ganztagsangebote anderer Träger, meist in Verantwortung der Jugendhilfe.
- Mischmodelle: Kombination beider Ansätze, abhängig von lokalen Bedarfen und vorhandenen Strukturen.
Kommunen haben dabei Spielräume, müssen sich aber an die landesrechtlichen Rahmenbedingungen halten.
Zentrale Herausforderungen
- Kooperation: Ganztagsförderung gelingt nur, wenn Jugendhilfe und Schule eng zusammenarbeiten. Formale Vereinbarungen, regelmäßiger Austausch und gemeinsame Planung sind entscheidend.
- Finanzierung und Personal: Landeszuschüsse allein reichen oft nicht aus. Kommunale Eigenanteile, Fachkräftegewinnung und klare Qualitätsstandards sind zentrale Stellschrauben.
- Unterschiedliche Ausgangslagen: Während in einigen Ländern bereits über 80 % der Kinder Ganztagsangebote nutzen, liegt die Quote in anderen Regionen weit darunter. Kommunale Strategien entscheiden darüber, wie schnell der Ausbau gelingt.
Qualität im Fokus
Nicht nur die Zahl der Plätze zählt: Qualität entscheidet, ob Ganztag Bildungs- und Teilhabechancen verbessert. Wichtig sind:
- ausreichendes und qualifiziertes Personal,
- gute Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Professionen und an der Schnittstelle Unterricht-Ganztag,
- pädagogische Konzepte, die Unterricht und Freizeit verzahnen,
- geeignete Räume und Ausstattung.
Hier können digitale Lösungen wie Kipti unterstützen: Sie erleichtern die Zusammenarbeit multiprofessioneller Teams, sichern Dokumentation und Kommunikation und schaffen so mehr Zeit für die eigentliche pädagogische Arbeit.
Fazit
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ist ein Meilenstein – und zugleich eine große Herausforderung. Kommunen tragen die Verantwortung, den Ausbau vor Ort zu gestalten. Kooperation, Qualitätssicherung und strategische Planung sind entscheidend, damit der Anspruch nicht nur formal erfüllt wird, sondern tatsächlich zu besseren Chancen für Kinder und Familien führt.
Wenn Sie als Schule oder Kommune Interesse haben, zu testen, wie Kipti die Zusammenarbeit verbessern, Abläufe vereinfachen und Qualitätssicherung unterstützen kann, freuen wir uns, wenn Sie sich bei uns melden.
Quelle:
Sybille Stöbe-Blossey (2025): Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter: Die Rolle der Kommune. In: Sozial Extra 3/2025, S. 177–181.